Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn, der Fotograf Daniel Hammelstein, im Folgenden: Auftragnehmer/Fotograf, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:
2.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos oder die Buchung anderweitiger fotografischer Leistungen, wie z.B. Workshops, durch den Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
2.3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
2.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.
2.5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3. an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).
3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.
3.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungs-wünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
3.4. Sind dem Auftragnehmer innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Fotos keine schriftlichen Mängelrügen durch den Auftraggeber zugegangen, gelten die Fotos als mängelfrei abgenommen. Maßgeblich gilt der Zeitpunkt, ab dem es dem Kunden möglich und zumutbar war, die Fotos digital oder in anderer üblicher Form - z.B. per E-Mail, USB Stick, CD, Onlinegalerie - in Empfang zu nehmen bzw. zu begutachten.
3.5. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.
4. Pflichten des Auftragnehmers
4.1. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter tätig.
4.2. Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Buchung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.
4.3. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW-Format.
4.4. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber binnen sechs Wochen nach dem Fototermin, bzw. nachdem dieser eine Auswahl in der Vorschaugalerie getroffen hat, die Fotos zur Verfügung. Für aufwändige Leistungen (z. B. Hochzeitsalben, aufwändigere Retuschen oder eine größere Anzahl an zu bearbeitenden Fotos etc.) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand mitgeteilt und vereinbart.
5. Vergütung und Auslagen
5.1. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Vergütung des Auftragnehmers anhand stundenweiser Abrechnung oder nach Tagessätzen. Der vereinbarte Stundensatz beträgt - soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde - 95,20 €. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzl. MwSt. (Gesamtpreise). Erfolgt die Vergütung anhand eines festen Tagessatzes, beträgt dieser - soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde - 952 €. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzl. MwSt (Gesamtpreise).
5.2. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum, wird der zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet.
5.3. Bei Vertragsschluss wird eine erste Zahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises berechnet, die innerhalb von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf das Konto des Auftragnehmers.
5.4. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leistungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.
5.5. Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungstellung durch den Auftragnehmer fällig.
5.6. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgen jeweils von Rheinbach aus. Die Anfahrt im Umkreis von 50 km von Rheinbach wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, nicht gesondert berechnet. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang, werden über vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50 €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.
5.7. Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Einzelzimmer in der Nähe des Ortes der Buchung zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Terminen sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.
5.8. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung
6.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 5.3. dieser Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertreten hat.
6.3. Kann der Auftragnehmer wegen eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat, den Auftrag nicht durchführen, und es kann kein Ersatztermin gefunden werden, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Möglichkeit und Zumutbarkeit, an der Findung eines Ersatztermins mitzuwirken, sofern ihm hieraus keine unzumutbaren Umstände oder Nachteile entstehen.
6.4. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.
7.2. Der Fotograf ist Inhaber der Urheberrechte an den Bildern. Der Kunde erhält das Nutzungsrecht an den Bildern gemäß der Bedingungen des individuellen Auftrages. Ist keine gesonderte Vereinbarung getroffen worden, erwirbt der Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht an den Fotos für den Privatgebrauch. Eine kommerzielle Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – sofern sie nicht vorher ausdrücklich vereinbart wurde – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte, kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Jede Veränderung, Bearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
7.3. Der Auftragnehmer trifft, soweit nicht im Auftrag anders vereinbart, die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch, alle Fotos zu erhalten.
7.4. Der Auftragnehmer darf die Fotos, auf denen ausschließlich der/die Auftraggeber abgebildet sind, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), sofern der Kunde sein schriftliches Einverständnis gegeben hat.
7.5. Der Auftraggeber kann sein Einverständnis zur Verwendung der Fotos durch den Auftragnehmer jederzeit widerrufen.
7.6. Vereinbarungen, wie z.B. Model-Verträge aus TFP-Shootings, Workshops oder kommerziellen Modelshootings werden hiervon nicht berührt. Es gilt die entsprechende Individualvereinbarung.
7.7. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den mit Auftragnehmer verwenden.
8. Workshopangebote
8.1. Daniel Hammelstein Fotografie bietet auf seinen Websites, sowie über die dazu gehörenden Social Media Kanäle, Verbrauchern und Unternehmen (im Folgenden auch Kunde/Teilnehmer genannt), Fotoevents und Workshops an, die gebucht werden können. Nachfolgende Bestimmungen regeln in verbindlicher Form die persönliche Teilnahme an Workshops und Events von Daniel Hammelstein und sind als solches unmittelbarer Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen Daniel Hammelstein und den einzelnen Kunden/Teilnehmern. Kunde/Teilnehmer in diesem Sinne sind alle Fotografen, Models, Visagisten, Stylisten sowie jede andere Person, die sich im Einvernehmen mit Daniel Hammelstein am Set oder im Studio etc. aufhalten.
8.2. Die Workshop-Teilnahmegebühr ist nach erfolgter Buchung vorab zu überweisen. Trifft die Zahlung der Workshopgebühr nicht rechtzeitig vor dem Workshop bei Daniel Hammelstein ein, ist dieser nicht zur Durchführung des Workshops verpflichtet bzw. der Kunde/Teilnehmer, der die nicht rechtzeitige Zahlung zu verantworten hat, ist nicht zur Teilnahme berechtigt.
8.3. Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB): Soweit Daniel Hammelstein Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung zu einem bestimmten Termin anbietet, hier insbesondere Eintrittskarten/Buchungen für Veranstaltungen und Workshops, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Workshops an einem bestimmten Termin ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Daniel Hammelstein bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.
8.4. Der Kunde/Teilnehmer ist zur Teilnahme an dem konkret gebuchten Event oder Workshop zu dem ausgewählten Termin berechtigt. Die Umbuchung auf einen anderen Termin ist nicht möglich. Bei Absage des Workshops durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises. Der Kunde/Teilnehmer bleibt zur Zahlung der Workshopgebühr verpflichtet. Vorbehaltlich dieser Geschäftsbedingungen sind Umbuchungen oder Stornierungen durch Kunden/Teilnehmer nur im Einzelfall aus Kulanz und in Abstimmung mit Daniel Hammelstein möglich.
8.5. Die Teilnahme ist grundsätzlich nur Personen gestattet, die am Tag der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
8.6. Teilnahme sowie An- und Abreise erfolgen - soweit nichts anderes ausdrücklich zwischen den einzelnen Parteien geregelt ist - auf eigene Rechnung. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet. Jeder Teilnehmer hat sich pünktlich zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einzufinden.
8.7. Für die gesamte Dauer des Events ist den Weisungen von Daniel Hammelstein oder seinen Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
8.8. Jeder Teilnehmer erhält für sich im Rahmen eines am Tage des Workshop ausgefertigten Model-Release-Vertrages, die nicht-kommerziellen Nutzungsrechte für die beim Workshop von dem jeweiligen Model gemachten Fotos. Die auf dem Workshop entstandenen Bilder dürfen von den Teilnehmern unter Angabe der Mitwirkenden als Referenzaufnahmen verwendet werden. Bei Veröffentlichungen im Internet oder in Printmedien muss erkennbar sein, dass das Foto auf einem Workshop von Daniel Hammelstein Fotografie gemacht wurde. Bei Veröffentlichung in sozialen Netzwerken ist die entsprechende Seite von Daniel Hammelstein Fotografie zu verlinken.
8.9. Die Models erhalten jeweils ebenfalls das Recht, im Rahmen des Modelvertrages, die Ihnen vom Teilnehmer auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellten Bilder, für Eigenwerbungszwecke (Sedcard, Homepage, Modelmappe etc.), zu nutzen.
8.10. Soweit auf Fotos andere Teilnehmer als das beteiligte Model zu sehen sind, ist für jeden Teilnehmer zu beachten, dass Fotos grundsätzlich nicht ohne Einwilligung sämtlicher darin abgebildeter Personen veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen.
8.11. Bei Ausfall des Workshops (z.B. wegen Krankheit von Daniel Hammelstein oder Unterbelegung des Workshops oder Krankheit/Ausfall des Models) bekommen die Teilnehmer die bezahlten Teilnahmebeiträge erstattet. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf weitergehende Erstattungen. Bei Ausfall des für den Workshop vorgesehenen Models (aus Gründen, die Daniel Hammelstein nicht zu verantworten hat - z. B. aufgrund von Krankheit) bemüht sich Daniel Hammelstein ein Ersatz-Model für den Workshop-Termin zu buchen. Es besteht bei Änderung des in der Workshopbeschreibung für den Termin vorgesehenen Models kein Ersatz- oder Erstattungsanspruch für geleistete Zahlungen, sofernd er Workshop dann mit einem anderen Model stattfinden kann. Daniel Hammelstein bemüht sich, einen Ausfall des Workshop spätestens 24 Stunden vor Beginn telefonisch oder per E-Mail bekannt zu geben.
9. Haftung
9.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
9.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 9.3. dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.3. dieser AGB ausgeschlossen.
9.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 9.1. dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
9.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehen-den Ziffern 9.1. bis 9.3. dieser AGB ausgeschlossen.
9.5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
9.6. Daniel Hammelstein übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmer bei der An- oder Abreise erleiden, ebenso wenig für während Workshops oder Fotoevents abhanden gekommene Gegenstände. Dies gilt insbesondere bei Workshops und Fotoveranstaltungen von Daniel Hammelstein oder Dritten bei denen Daniel Hammelstein anwesend ist.
9.7. Daniel Hammelstein haftet grundsätzlich nicht für Personen- oder Sachschäden gleich welcher Art, die Teilnehmern von Workshops von Daniel Hammelstein oder Dritten bei denen Daniel Hammelstein anwesend ist, aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens durch sie selber oder andere Teilnehmer entstehen.
9.8. Daniel Hammelstein übernimmt keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der einzelnen Teilnehmer von Workshops von Daniel Hammelstein oder Fotoveranstaltungen Dritter bei denen Daniel Hammelstein anwesend ist, und haftet insbesondere nicht für die fachliche oder charakterliche Eignung derselben.
9.9. Daniel Hammelstein haftet nicht für die ggf. unbefugte Veröffentlichung, Verbreitung oder anderweitige Urheberrechtsverletzungen, die durch einzelne Teilnehmer von Workshops von Daniel Hammelstein oder Dritten, bzw. mittels von diesen im Rahmen des Workshops geschossenen Fotos zum Nachteil anderer Teilnehmer, begangen werden.
10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung
10.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
10.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.
11. Datenschutrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers
11.1. Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses aus.
11.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in Berührung kommen.
11.3. Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten. Er wird darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen des Informationsblattes im Rahmen der Buchung/des Fototermins vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.
12. Textform
12.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vor-rang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.
13. Anzuwendendes Recht
13.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
13.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden
13.3. Geschäftsbeziehungen ist Rheinbach. Der Gerichtsstand ist Rheinbach, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon un-berührt.
13.4. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
Verbraucherinformation
Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013: Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung. Daniel Hammelstein Fotografie ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.